Garantie


Przeczytaj informacje na temat użytkowania produktów BAKS oraz warunków ich przechowywania.

Allgemeine Garantiebedingungen

  1. 1.BAKS, im Nachfolgenden Hersteller genannt, gewährt dem Erwerber Garantie, dass Produkt von Material- und Fabrikationsmägeln frei ist.
  2. Als Material- und Fabrikationsmagel gil tein Mangel, der ein den Angaben des Herstellers nicht entsprechendes Funktionieren des Produktes verursacht. Die Garantie umfasst insbesondere mechanische Festigkeit der Produkte sowie Korrosionsbeständigkeit des Zinküberzugs, des Überzugs der im Pulververfahren mit Farbe berschichteten Elemente und der aus nichtrostendem Blech hergestellten Elemente. Die Garantie erstreckt sich auf Schäden und Mängel, die ausschließlich aus auf der Seite des Herstellers liegenden Ursachen, wie z.B. Rissbildung, Verbiegung, Abplatzen des Schutzüberzugs, entstanden sind.,
  3. Als Erwerber gilt Subjekt, das das Produkt direkt von dem Hersteller gekauft hat
  4. Der Hersteller verpflichtet sich zur unentgeltlichen Beseitigung von während der Garantiezeit entdeckten Material- und Fabrikationsmägeln durch Reparatur oder durch Austausch des Produktes gegen ein mangelfreies Produkt nach den in dem vorliegenden Dokument bestimmten Grundsätzen. Über Art und Weise der Mangelbeseitigung entscheidet der Hersteller.
  5. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Kaufdatum. In begründeten Fällen kann die Garantiezeit auf Wunsch des Erwerbers nach einer ausführlichen Vereinbarung mit dem Hersteller der Aufbewahrungs- und Nutzungsbedingungen des Produktes verlängert werden. Eine Verlängerung der Garantiezeit ist in Schriftform zur Vermeidung der Nichtigkeit festzustellen.

Ausführliche Garantiebedingungen

  1. Die Garantie ist gültig unter Voraussetzung, dass das Produkt gemäß seiner Bestimmung, den Angaben des Herstellers, den technischen Bedingungen und den Umgebungsbedingungen benutzt wird.
  2. Aufgrund der Garantie steht dem Erwerber oder Dritten gegenüber dem Hersteller kein Anspruch auf Schadenersatz für irgendwelche aus Defekt des Produktes entstandenen Schäden zu. Die einzige Verpflichtung des Herstellers aufgrund dieser Garantie ist Reparatur oder Austausch des Produktes gegen ein mangelfreies Produkt, gemäß Bestimmungen dieser Garantie.
  3. Der Hersteller haftet dem Erwerber ausschließlich für aus in dem verkauften Produkt liegenden Ursachen entstandene Sachmängel.
  4. Insbesondere behält sich der Hersteller für Gültigkeit der Garantie die Notwendigkeit der Erfüllung von folgenden Bedingungen vor:
    1. Transport.
      Transport der Produkte soll mit trockenen, gedeckten Transportmitteln auf solche Weise erfolgen, dass die Ladung gegen Verlagerung, mechanische Schäden und Witterung abgesichert ist. Ladeeinheiten sind auf Transportmittel eng nebeneinander zu bringen und gegen gegenseitige Verlagerung abzusichern. Die Ladung ist mit Spanngurten auf solche Weise zu schnallen, die eine etwaige Beschädigung der Ladeeinheiten verhindert.
    2. Aufbewahrung von verzinkten, verzinkten und lakierten Produkten und von aus nichtrostendem/säurebeständigem Blech hergestellten Produkten.
      Bauteile sind in trockenen, sauberen, belüfteten und von chemisch aktiven Dämpfen und Gasen freien Räumen aufzubewahren. Es muss verhindert werden, dass Produkte nass oder feucht werden. Nach Nasswerden der Produkte sind diese aus nassen Packungen sofort auszupacken, Details sind einzeln auszulegen, bis sie wieder trocken werden, und erneut in einen trockenen und gut belüfteten Raum legen, der Schutz gegen Niederschlag sichert. Produkte müssen auf Paletten, in Behältern oder auf speziell zu diesem Zweck bestimmten Untersätzen gelagert werden (sie sollen nicht direkt auf Beton oder Boden liegen). Aufbewahrung unter falschen (nassen) Bedingungen kann zur Feuchtigkeitskondensation zwischen Oberflächen der verzinkten, lakierten und von aus nichtrostendem/säurebeständigem Blech hergestellten Produkte führen. Beim Nasswerden der verzinkten Produkte kann so genannte weiße Korrosion (weiß-graue Flecken) entstehen, die keinen Einfluss auf die Qualität des Zinküberzugs ausübt und keinen Grund zur Reklamation darstellt. Aus nichtrostendem/säurebeständigem Blech hergestellte Produkte sowie lakierte Produkte können mit Folie abgesichert sein, die sofort nach Erhalt der Lieferung zu entfernen ist. Zurücklassung von Schutzfolien an aus nichtrostendem/säurebeständigem Blech hergestellten oder lakierten Produkten für die Lagerungszeit kann bei hoher Umgebungstemperatur und starker Besonnung zu chemischen Reaktionen führen, die einen Verbund der Folie mit den verpackten Produkten bewirken. Infolge dieser Reaktionen lässt sich Folie ohne Beschädigung der Oberfläche von Produkten nicht entfernen. Für die Zeit der Lagerung und der Montage von Produkten muss Schutz vor Kontakt der Überzüge mit Kalk, Zement und sonstigen alkalischen Baustoffen gewährleistet werden. Transport, Lagerung und Montage der Produkte muss in einer Umgebung erfolgen, die eine für die bestellten Produkte angemessene Kategorie der Korrosionsaggressivität, gemäß der Norm PN EN ISO 12944 :2001, aufweist (weitere Informationen auf der Seite 4 Info).

Absicherung und Pflege der verzinkten Produkte

Die häufigste Ursache der Entstehung von Schäden an Zinküberzugen ist falscher Umgang mit Produkt während der Lagerung und Montage.

    1. Produkte in Lieferzustand (d.h., in originalen Packungen der Fa. BAKS sind in trockenen und gut belüfteten und Räumen aufzubewahren.
    2. Während der Lagerung sind Produkte vor schnellen Luftfeuchtigkeits- und Temperaturänderungen zu schützen, die Wasserdampfkondensation bewirken können.
    3. Bei Notwendigkeit, Produkte für kurze Zeit im Freien zu halten, ist Feuchtigkeitsabzug zu sichern. Es soll eine Abdeckung eingesetzt werden, die Belüftung sichert.
    4. Beim Nasswerden der verzinkten Produkte kann auf diesen Erscheinung der so genannten weißen Korrosion, die keine Reduktion der Schutzschicht bewirkt und keine Verschlechterung der antikorrosiven Eigenschaften des Zinküberzuges hervorruft, die aber das Aussehen der Produkte erheblich. Verschlechtert. Wenn aber Produkte nicht ausgetrocknet sind, erfolgt mit der Zeit eine vollständige Reduktion des Zinküberzuges, bis zur Entstehung der Korrosion. Wenn es zum Nasswerden der verzinkten Produkte und zum Auftreten der weißen Korrosion gekommen ist, ist es so vorzugehen, dass je nach Möglichkeit eine der zwei Lösungen gewählt wird:
      1. Lösung 1
        • sofort aus der Schutzfolie auspacken,
        • einzelne Teile so hinlegen, dass sie keinen oder möglichst geringen direkten Kontakt miteinander haben (zwischen einzelne Schichten schmale verzinkte Stahlprofile oder Profile aus Kunststoff oder Aluminium einlegen),
        • wenn es feste Verschmutzungen (Erde, nasse Packungen aus Pappe usw.) gibt, mit Druckwasser reinigen,
        • austrocknen lassen, damit keine Feuchtigkeit auf den Produkten liegen kann,
        • in einem trockenen Raum lagern.
      2. Lösung 2
        • sofort aus der Schutzfolie auspacken,
        • einzelne Teile so hinlegen, dass sie keinen oder möglichst geringen direkten Kontakt miteinander haben (zwischen einzelne Schichten schmale verzinkte Stahlprofile oder Profile aus Kunststoff oder Aluminium einlegen),
        • wenn es feste Verschmutzungen (Erde, nasse Packungen aus Pappe usw.) gibt, mit Druckwasser reinigen,
        • im Freien liegen lassen, ohne zuzudecken.

Schnittkanten und Bohrungen, die bei Montage entstanden sind, von Splittern sorgfältig reinigen und entfetten, Verschmutzungen (Staub, Öl, Schmierstoffe, Korrosionsspuren) entfernen. Die Reparatur ist durch Anstrich mit zinkreicher Grundfarbe, Zinkpaste oder einem technisch gleichwertigen Material durchzuführen. Die Anstrichdicke soll um mindestens 30 μm größer sein als die erfoderliche lokale Dicke des Zinküberzuges beträgt.

Absicherung und Pflege der lackierten Produkte

Die häufigste Ursache der Entstehung von Schäden an Lackanstrich sind mechanische Schäden (Risse, Abblättern) und Reinigung mit chemischen Mitteln. Aus diesem Grunde sind unten angeführte Grundsätze zu beachten:

      1. Während der Montage müssen Krtazer und mechanische Beschädigungen des Lackanstriches verhindert werden.
      2. Beim Zuschneiden der Produkte auf geforderte Größe sind Schutzbänder (z.B. Malerbänder) zu verwenden.
      3. Reinigung muss mindestens zweimal im Jahr durchgeführt werden.
      4. Zur Reinigung sind feine Stoffe, die Oberfläche nicht verkratzen, und reines Wasser mit einem bewährten Detergens anzuwenden.
      5. Der Lackanstrich darf mit keinem Wasserdampfstrahl gereinigt werden.
      6. Wenn zur Reinigung andere Mittel als Wasser eingesetzt werden, ist vor Antritt zur Reinigung der Oberfläche Wirkung der dazu eingesetzten Mittel zu prüfen. Beim Auftreten von unerwünschten Ergebnissen muss auf die Anwendung des geprüften Mittels verzichtet werden.
      7. Stark saure oder stark alkalische (darunter Detergenzien enthaltende) Reinigungsmittel dürfen nicht eingesetzt werden.
      8. Salz und chemische Mittel zur Eisbeseitigung dürfen in der Nähe der lackierten Produkte nicht zur Anwendung kommen.

Absicherung und Pflege der aus nichtrostendem und säurebeständigem Blech hergestellten Produkte

Bearbeitungsmethode und richtige Wahl des passenden Materials zu herrschenden Wetterbedingungen sind ein sehr bedeutender Faktor, der die Qualität der Oberfläche im Betriebsprozess beeinflusst. Korossionsbeständigkeit des nichtrostenden Stahls kann durch regelmäßige Reinigung der Oberfläche erhalten und zusätzlich durch chemische Prozesse der Oberflächenbearbeitung – Ätzen, Passivierung – verbessert werden. Die häufigste Ursache des Auftretens von Korrosionsspuren sind:

      1. Verunreinigungen der Oberfläche Partikel des Eisens, des Scharzstahls (Splitter beim Schneiden mit Schleifmaschine, Beim Schweißen) – Kratzer, die an der Stelle der Reibung mit einem aus weichem Stahl hergestellten Element entstehen.
      2. Unrichtige Lagerung und Transport.
      3. Falsche Wahl der Stahlsorte zur atmosphärischen Umgebung, in der sie verwendet wird.
        1. Stadien des Vorgehens und der Pflege beim Auftreten von Korrosionsspuren:
          • mechanische Reinigung. Stellen mit Oberflächenkorrosion mit Schleifvlies reinigen und mit trockenem Lappen abwischen;
          • chemische Reinigung. Auf gereinigte Oberfläche eine dünne und gleichmäßige Schicht eines entsprechenden chemischen Mittels z.B. mit Pinsel auftragen. Nach ca. 5 Minuten (es kommt auf das eingesetzte chemische Mittel an) das chemische Mittel mit einem feuchten Lappen abwischen. Der Lappen ist regelmäßig im sauberen Wasser zu spülen oder gegen einen neuen auszuwechseln. Es ist besonders darauf zu achten, dass keine anderen, in der Nähe der Kabeltrasse liegenden Elemente verspritzt werden. Anschließend die feuchte Oberfläche z.B. mit einem Papierhandtuch trocken abwischen;
          • Passivierung. Gereinigte, trockene Oberfläche mit Passivierungsmittel mit Hilfe von Schwamm oder Spraydose konservieren, so dass eine dünne und gleichmäßige Schutzschicht entsteht.

Die oben angeführten Handlungen sind mit der Hand, ohne Anwendung von Elektrowerkzeug auszuführen. Wenn unter den zu reinigenden andere Teile liegen und das Risiko besteht, dass sie beim Abwischen mit feuchtem Lappen bespritzt werden, sind diese mit einer dicken Malerfolie zuzudecken. Zur Reinigung von nichtrostendem Stahl Produkte zur Beseitigung von Mauermörtel und Substanzen, die Salzsäure enthalten, sowie Bleichmittel und Mittel zur Silberreinigung NICHT verwenden.

Keine Drahtbürsten aus Kohlenstahl, keine Reinigungswolle aus Stahl und keine Scheuerkissen aus Stahlgewebe anwenden. Bei Anwendung von ätzenden chemischen Mitteln unbedingt Schutzhandschuhe und Schutzbrille benutzen.

Verlust der Garantie

Erfüllung der Garantie

      1. Mechanische Beschädigungen und daraus entstandene Mängel, insbesondere Beschädigungen der Schutzüberzüge.
      2. Beschädigungen, die sich aus Montage und Betrieb unter Bedingungen oder in der Weise, die der Spezifikation der Herstellers nicht entsprechen (Überschreitung der zulässigen Belastung, durch Wetterbedingungen verursachte Zerstörungen usw.).
      3. Beschädigungen, die auf Produkten (Verfärbungen, Flecken, weiße Korrosion) durch falsche Lagerung entstanden sind.
      4. Beschädigungen, die durch Anwendung von Salz und chemischen Mitteln zur Eisbeseitigung in der Nähe der verzinkten und lakierten Produkte und der aus nichtrostendem/säurebeständigem Blech hergestellten Produkte entstanden sind.
      5. Beschädigungen, die durch Konstruktionsänderungen oder durch nichtbestimmungsmäßige Verwendung von Produkten entstanden sind
      6. Beschädigungen, die aus Verschulden oder aus Unwissen des Benutzers entstanden sind.
      7. Beschädigungen, die beim Transport unter Anwendung von im Verhältnis zum Herstellert externen Transportmitteln entstanden sind.
      8. Nichterfüllung der Pflicht zur Durchführung von periodischen Wartungen, wenn diese erforderlich sind.
      9. Beschädigungen, die durch Schicksalsereignisse (Brand, Überschwemmung, Terrorakte, Kriegshandlungen usw.) entstanden sind.
      10. Rückstände mit Zahlung für Produkte, die 90 Tage nach Fälligkeit der Rechnung überschreiten.

Die Garantie umfasst normale Servicetätigkeiten, z.B. Reinigung und Wartung, nicht.

Erfüllung der Garantie

      1. In der Garantiezeit entdeckte Mängel werden von der Firma BAKS innerhalb von möglichst kurzer Zeit nach Anmeldung der Reklamation unentgeltlich beseitigt
      2. In der Garantiezeit entdeckte Mängel oder Beschädigungen sind dem Hersteller unverzüglich anzumelden, jedoch nicht später als 7 Tage nach deren Entdeckung.
      3. Dem Garantieverfahren unterliegen ausschließlich komplette, zur Verifikation geeignete Produkte, die von Mängeln und mechanischen Beschädigungen frei sind, die durch externe Faktoren entstanden sind.
      4. Grundlage zur Annahme einer Reklamation zur Prüfung ist Erfüllung von folgenden Bedingungen insgesamt: schriftliche Anmeldung der Reklamation über Fax oder E-Mail, die enthält:
        • Angabe von Bezeichnung der Ware, Katalognummer, Kaufdatum, Warenausgabe- oder Kaufrechnungs-Nr.;
        • ausführliche Beschreibung der Beschädigung des Produktes und der Umgebung des Ereignisses einschließlich zusätzlicher Informationen über Entstehung von Mängeln des Produktes und der Aufnahme des mangelhaften Produktes und der Umgebung, in der es gelagert und installiert.
      5. Nach Anerkennung der Garantieansprüche trifft der Hersteller Entscheidung über die Art, in der die Garantieansprüche befriedigt werden.
      6. Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Besichtigung des Ortes durchzuführen, an dem das reklamierte Produkt installiert ist.
      7. Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Garantieverfahren einzustellen, wenn der Erwerber mit Zahlungen für überfällige Rechnungen länger als 14 Tage im Rückstand liegt.
      8. Ausführliche, aus der Garantie hervorgehende Berechtigungen des Erwerbers und Pflichten des Herstellers sind im Zivilgesetzbuch bestimmt.