Garantiebedingungen für BAKS-Produkte

Garantiebedingungen für BAKS-Produkte

Zinklamellenüberzug nach PN-EN ISO 10683:2014-09

 

  • 1

Allgemeine Garantiebedingungen

 

  1. BAKS , im Folgenden Hersteller genannt, garantiert dem Käufer, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
  1. Ein Material- und Verarbeitungsfehler wird als ein Fehler angesehen, der dazu führt, dass das Produkt nicht den Spezifikationen des Herstellers entspricht.
  • Die Garantie umfasst insbesondere: mechanische Festigkeit der Produkte und Korrosionsbeständigkeit der Zinklamellenüberzug,
  • Die Garantie deckt Schäden und Mängel ab, die ausschließlich durch Gründe verursacht wurden, die dem Hersteller zuzuschreiben sind, wie z.B.: Krachen, Abblättern der Schutzschicht.
  1. Der Käufer ist ein Unternehmen, das das Produkt direkt vom Hersteller gekauft hat.
  2. Der Hersteller verpflichtet sich, Material- und Verarbeitungsfehler, die während der Garantiezeit auftreten, zu den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen kostenlos zu beseitigen, indem er das Produkt repariert oder durch ein fehlerfreies Produkt ersetzt. Der Hersteller entscheidet über die Art und Weise der Mängelbeseitigung.
  3. Die Garantiezeit beträgt 120 Monate ab Verkaufsdatum nach einer detaillierten Vereinbarung mit dem Hersteller über die Bedingungen für die Lagerung und die Nutzung der Produkte. In begründeten Fällen kann die Gewährleistungsfrist auf Antrag des Käufers verlängert werden. Die Verlängerung der Garantiezeit sollte unter Androhung der Nichtigkeit schriftlich erklärt werden.

 

  • 2

Material

 

Standardprodukte können aus verzinkten, rostfreien und säurebeständigen Blechen hergestellt werden.

 

  1. Zinklamellenüberzug – nach der Norm PN-EN ISO 10683:2014-09 hergestellt – Produkte, die für eine begrenzte Verwendung in der Kategorie der Korrosivität C1, C2, C3, C4, C5-I, C5-M bestimmt sind.
  2. Der Vorteil von Zinklamellenüberzugen ist ein sehr hoher Korrosionsschutz bis zu 1000 Stunden in einer Kammer für Salzsprühtest.
  3. Lamellenzinküberzug mit min. 10μm – entspricht 70μm dickem Zink-Thermodiffusion.

 

Aggressivität von Umgebung wird auf der Grundlage der Norm PN EN ISO 12944: 2001 bestimmt

Tabelle 1 Auszug aus der Norm PN EN ISO 12944: 2001

 

Kategorie der Korrosivität Jährliche Reduktiondes Schutzüberzuges (µ /Jahr) Beispiele der für gemäßigtes Klima typischen Umgebungen(nur informativ)
C1 unbedeutend < 0,1 Innen: geheizte Gebäude mit reiner Atmosphäre, z.B. Läden, Büroräume
C2 gering > 0,1 do 0,7 Innen: nichtgeheizte Gebäude, in denen Kondensation auftritt, z.B. Sporthallen, LagerhallenAußen: in geringem Grade verschmutzte Atmosphären
C3 mäßig > 0,7 do 2,1 Innen: Produktionsräume mit hoher Feuchtigkeit und etwas Luftverunreinigung, z.B. Wäschereien, Brauereien, MolkereienAußen: Stadt- und Industrieatmosphären
C4 stark > 2,1 do 4,2 Innen: Chemieanlagen, Schwimmbäder, ReparaturwerftenAußen: Industriebereiche und Küstenbereiche mit mäßiger Salzbelastung
C5-I sehr stark (Industrie) > 4,2 do 8,4 Innen: Gebäude oder Bereiche mit nahezu ständiger Kondensation und starker LuftverunreinigungAußen: Industriegebiete mit hoher Feuchtigkeit und aggressiver Atmosphäre
C5-M sehr stark (Meer) > 4,2 do 8,4 Innen: Gebäude oder Bereiche mit nahezu ständigerKondensation und starker LuftverunreinigungAußen: Küsten- und Offshore Bereiche mit hoher Salzbelastung

 

Tabelle 2  Auszug aus der Garantie der Verzinkerei Baks.

Betrifft nur Produkte, die nach der Zinklamellenmethode gemäß der Norm PN-EN ISO 10683:2014-09 verzinkt wurden.

 

Typ der Atmosphäre Kategorie der Korrosivität Möglichkeit der Garantieverlängerung
Unbedeutende  Korrosionsbelastung C1 Bis zu 12 Jahren
Geringe  Korrosionsbelastung C2 Bis zu 12 Jahren
Mäßige  Korrosionsbelastung C3 Bis zu 12 Jahren
Starke  Korrosionsbelastung C4 Bis zu 6 Jahren
Sehr starke  Korrosionsbelastung C5-I, C5-M Bis zu 2 Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • 3

Detaillierte Garantiebedingungen

  1. Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck, den Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers sowie unter Berücksichtigung der technischen und Umweltbedingungen verwendet wird.
  2. Der Käufer oder Dritte sind im Rahmen der Garantie nicht berechtigt, vom Hersteller eine Entschädigung für Schäden zu fordern, die durch das Versagen des Produkts verursacht wurden. Die einzige Verpflichtung des Herstellers im Rahmen dieser Garantie besteht darin, gemäß den Bedingungen dieser Garantie Teile zu liefern, das Produkt zu reparieren oder durch ein fehlerfreies Produkt zu ersetzen.
  3. Der Hersteller haftet gegenüber dem Käufer ausschließlich für physische Mängel, die auf die dem verkauften Produkt innewohnenden Ursachen zurückzuführen sind.
  4. Die Kategorie der Korrosivität wird auf der Grundlage der Norm PN-EN ISO 12944-2 bestimmt.
  5. Für Produkte, die mit der Zinklamellen-Methode verzinkt sind – hergestellt gemäß PN-EN ISO 10683:2014-09, gilt die Garantie gemäß Tabelle 2 für eine fest definierte Kategorie der Korrosivität – unter der Voraussetzung, dass sich diese Kategorie während der Garantiezeit nicht ändert. Wenn die Kategorie der Umweltkorrosivität erhöht wird, wird die Garantie entsprechend der aktuellen Kategorie der Umweltkorrosivität verkürzt. Wenn die Kategorie der Umweltkorrosivität niedriger wird, wird die Garantie nicht verlängert.
  6. Der Hersteller behält sich die Gültigkeit der Garantie ausdrücklich zu den folgenden Bedingungen vor:

 

  • Transport

Die Produkte sollten in trockenen, überdachten Transportmitteln so transportiert werden, dass die Ladung vor Verschiebung, mechanischer Beschädigung und Auswirkungen der Umgebungsbedingungen geschützt ist.

Die Ladeeinheiten sind auf den Transportmitteln dicht nebeneinander zu platzieren und gegen gegenseitige Verschiebung zu sichern. Die Ladung sollte mit Bändern so befestigt werden, dass die Elemente nicht beschädigt werden können.

Der Transport, die Lagerung und die Montage der Produkte muss in einer Umgebung erfolgen, die für die bestellten Produkte der Kategorie der Korrossivität nach der Norm PN EN ISO 12944 :2001 geeignet ist.

 

 

  • Lagerung von lamellenverzinkten Produkten nach der Norm PN-EN ISO 10683:2014-09

Die Elemente sollten in trockenen, sauberen, belüfteten Räumen gelagert werden, frei von chemisch aktiven Dämpfen und Gasen. Lassen Sie die Produkte nicht nass oder feucht werden. Wenn die Elemente nass oder feucht werden, entfernen Sie die nasse Verpackung sofort, legen Sie die Produkte aus und warten bis sie komplett trocken werden und setzen Sie sie in einem entsprechendem Raum, wo die Produkte vor den Niederschlägen geschützt werden, wieder zusammen.

Die Produkte müssen auf Paletten, Containern oder speziell für diesen Zweck bestimmten Untersätzen gelagert werden (sie sollten nicht direkt auf Beton oder Boden liegen). Eine Lagerung unter ungeeigneten (feuchten) Bedingungen kann zu Kondensation zwischen den Oberflächen der Elemente führen.

Während der Lagerung und Montage der Produkte sollte ein Schutz gegen den Kontakt von Beschichtungen mit Kalk, Zement und anderen alkalischen Baustoffen vorgesehen werden.

 

  • 4

Schutz und Wartung von Elementen mit Zinküberzug

  1. Sobald die Waren eingetroffen werden, muss der Käufer Beschichtungen reparieren, die während des Transports, der Lagerung und der Montage beschädigt wurden. Die Reparatur sollte umfassen: die Entfernung von Verunreinigungen (Staub, Öl, Schmiermittel, Korrosionsspuren) und die notwendige Reinigung und Vorbereitung der beschädigten Oberfläche, damit es die erforderliche Haftung hat. Die Reparatur sollte durch einen Anstrich mit einer zinkreichen Grundierung durchgeführt werden, z.B. WS -Zinc 80/81 oder eine andere mit ähnlichen Parameter.
  2. Lagerung, Montage und Nutzung der Konstruktion müssen in einer Umgebung mit einer in Tabelle 2 angegebenen Kategorie der Korrosivität für eine bestimmte Garantiezeit und einer bestimmten, zuvor mit dem Hersteller vereinbarten Zinküberzug erfolgen..
  3. Während der Lagerung vor der Montage müssen die Elemente auf Untersätzen so gelagert werden, dass der Kontakt mit dem Boden, die Ansammlung von Niederschlägen und mechanischen Verunreinigungen verhindert werden. Fabrikverpackte Elemente der Konstruktion dürfen keiner Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Sollten die Elemente feucht werden, sollten sie ausgepackt und entfaltet werden, bis sie völlig trocken sind.
  4. Zinküberzuge, die während der Montage beschädigt werden, müssen wie im Punkt (a) beschrieben repariert werden.
  5. e) Nach der Montage muss der Käufer auf eigene Kosten die Zinküberzug und Pulverbeschichtung gründlich prüfen und eine vollständige Wartung durchführen, indem er die verzinkten Oberflächen mit neutralen Chemikalien von den restlichen Verschmutzungen (Überresten von chemischen Mitteln, Fetten, Ölen und anderen Verschmutzungen, die die Korrosionsschutzschichten beschädigen können) reinigt. Sollte Korrosion oder Beschädigungen der Zinküberzug festgestellt werden, ist der Käufer nach der Reinigung der Konstruktion verpflichtet, mit Zinkfarbe mit hohem Zinkgehalt diese Punkte anzustreichen.

 

   Der Käufer ist verpflichtet, einen Bericht innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf und unmittelbar nachdem die Montage beendet wird unter Androhung des Garantieverlustes an den Hersteller zu senden.

Freistehende Konstruktionen für die Montage von Photovoltaikmodulen sind Baukonstruktionen und unterliegen dem Baurecht. Deshalb muss der Käufer jährlich die Konstruktion und Zinküberzug kontrollieren und eine Wartung der Zinküberzug durchführen (wie im oben genannten Punkt f beschrieben), dabei ist die Teilnahme von mindestens einem Vertreter des Käufers und einem Inspektor von dem Technischen Überwachungsamt unter Androhung des Garantieverlustes für die Produkte erforderlich. Ein Vertreter des Herstellers kann an der Inspektion gegen Entgelt teilnehmen, solange er im Voraus über den geplanten Termin der Inspektions- und Wartungsaktivitäten informiert wurde – mindestens 6 Wochen vor dem Überprüfungsdatum.

Nach Durchführung der oben genannten Inspektion ist der Vertreter des Käufers verpflichtet, einen Inspektionsbericht über die Inspektion und die durchgeführten Wartungsarbeiten zu erstellen, der durch eine vollständige Fotodokumentation über den Zustand der Konstruktion vor und nach der Durchführung der Wartungsarbeiten belegt ist, und den Bericht dem Hersteller der Konstruktion für die Montage von Photovoltaikmodulen unter Androhung des Garantieverlustes vorzulegen. Die Stellen, die im Bericht nicht enthalten wurden, und an denen Korrosion auftritt, können Gegenstand von Garantieansprüchen nicht sein.

 

 

 

  • 5

Garantieverlust

 

  1. Die Garantie gilt nicht für :
  • Beschädigungen, die durch Zufallsereignisse (Brand, Überflutung, Hurrikan usw.) verursacht wurden
  • mechanische Beschädigungen und daraus resultierende Mängel, insbesondere Schäden an Schutzüberzuge,
  • Fälle von spezifischer korrosiver Exposition verzinkter Elemente, die in der Norm PN-EN ISO 12944-2 festgelegt sind (in diesen Fällen sollten die Garantiezeiten individuell schriftlich vereinbart werden),
  • mechanische Beschädigungen der Zinkschicht, die infolge von Umladung, Transport und Montage außerhalb des BAKS-Betriebsgeländes entstanden sind, wenn die Schäden nicht gemäß den Punkt (§4) behoben wurden
  • mechanische und thermische Beschädigungen der Zinküberzug, die infolge Schneiden, Schweißen, Bohren und jeglicher Verarbeitung nach dem Verzinkung, die Beschädigung der Zinküberzug verursacht wurden
  • mechanische, thermische und chemische Beschädigungen, die während des Betriebs entstanden sind
  • Beschädigungen, die durch die Installation und den Betrieb von Produkten unter Bedingungen oder in einer Weise entstehen, die mit:
    • der Spezifikation des Herstellers (Überschreitung der zulässigen Lasten, durch atmosphärischen Bedingungen verursachten Beschädigungen usw.)

nicht übereinstimmend sind

  • Beschädigungen, die durch den Einsatz von Salz und Chemikalien zur Entfernung von Eis verursacht wurden
    • in der Nähe von verzinkten, lackierten und aus säurebeständigem/rostfreiem Blech ausgeführten Elementen
  • Beschädigungen, die durch Konstruktionsänderungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen,
  • Beschädigungen, die durch das Verschulden oder die Nichtwissen des Benutzers verursacht wurden,
  • Beschädigungen, die während des Transports mit Transportmitteln außerhalb des Herstellers verursacht wurden
  • Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten und/oder zur Übermittlung eines Berichts an den Hersteller gemäß §4 der oben genannten Garantiebedingungen
  • Änderung (Erhöhung) einer streng definierten Kategorie der Korrosivität der Umwelt, zum Zeitpunkt der Erstellung eines Angebots für die Produkte. Die Kategorie der Korrosivität wird zusammen mit der Länge der Garantiezeit in das Angebot für die Produkte festgestellt.
  • Das Auftreten der so genannten Weißkorrosion (weiße und graue Flecken, die unter dem Einfluss atmosphärischer Faktoren entstehen) an den Elementen stellt keine Grundlage für eine Reklamation der Zinkschicht dar.
  • Das Auftreten von Zahlungsrückständen für die Produkte von mehr als 90 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.
  1. Die Garantie gilt für normale Betriebsaktivitäten, wie z.B. Reinigung und Wartung, nicht.

 

  • 6

Ausübung der Garantie

  1. Die während der Garantiezeit festgestellten Mängel werden von BAKS so schnell wie möglich nach der Meldung, höchstens jedoch innerhalb von 21 Arbeitstagen ab dem Datum der Reklamationsbearbeitung, kostenlos behoben.
  2. Mängel oder Beschädigungen am Produkt, die während der Garantiezeit festgestellt werden, sollten dem Hersteller sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach ihrer Feststellung, mitgeteilt werden.
  3. Die Garantie gilt nur für komplette Produkte, die überprüfbar und frei von Mängeln und mechanischen Beschädigungen sind, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind.
  4. Die Grundlage für die Bearbeitung der Reklamation ist die Erfüllung aller folgenden Bedingungen:

– Reklamationsmeldung muss schriftlich oder per Fax oder per E-Mail erfolgen

– Warenname, Katalognummer, Kaufdatum, Lieferscheinnummer oder Rechnungsnummer

– detaillierte Beschreibung der Beschädigung zusammen mit zusätzlichen Informationen über das Auftreten von Produktfehlern und Fotos des fehlerhaften Produkts.

  1. Der Hersteller entscheidet über die Richtigkeit des Garantieanspruchs und die Wahl der Methode zur Durchführung anerkannter Garantieansprüche.
  2. Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Inspektion am Installationsort des reklamierten Produkts durchzuführen.
  3. Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Garantieverfahren anzuhalten, wenn der Käufer Zahlungsrückständen von mehr als 14 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung hat.
  4. Die detaillierten Rechte des Käufers und die sich aus der Garantie ergebenden Verpflichtungen des Herstellers werden durch das polnische Bürgerliche Gesetzbuch festgelegt.

Garantiebedingungen für BAKS-Produkte

Tauchfeuerverzinkung nach PN EN ISO 1461:2011

 

  • 1

Allgemeine Garantiebedingungen

 

  1.  BAKS , im Folgenden Hersteller genannt, garantiert dem Käufer, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
  1. Ein Material- und Verarbeitungsfehler wird als ein Fehler angesehen, der dazu führt, dass das Produkt nicht den Spezifikationen des Herstellers entspricht.
  • Die Garantie umfasst insbesondere: mechanische Festigkeit der Produkte und Korrosionsbeständigkeit der Zinküberzug,
  • gwarancją objęte są uszkodzenia i wady powstałe z przyczyn leżących wyłącznie po stronie Producenta jak np.: pękanie, łuszczenie się powłoki ochronnej.
  1. Der Käufer ist ein Unternehmen, das das Produkt direkt vom Hersteller gekauft hat.
  2. Der Hersteller verpflichtet sich, Material- und Verarbeitungsfehler, die während der Garantiezeit auftreten, zu den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen kostenlos zu beseitigen, indem er das Produkt repariert oder durch ein fehlerfreies Produkt ersetzt. Der Hersteller entscheidet über die Art und Weise der Mängelbeseitigung.
  3. Die Garantiezeit beträgt 120 Monate ab Verkaufsdatum nach einer detaillierten Vereinbarung mit dem Hersteller über die Bedingungen für die Lagerung und die Nutzung der Produkte. In begründeten Fällen kann die Gewährleistungsfrist auf Antrag des Käufers verlängert werden. Die Verlängerung der Garantiezeit sollte unter Androhung der Nichtigkeit schriftlich erklärt werden.

 

  • 2

Material

 

Standardprodukte können aus verzinkten, rostfreien und säurebeständigen Blechen hergestellt werden.

 

  1. Tauchfeuerverzinktes Blech – nach der Norm PN EN ISO 1461 hergestellt – Produkte, die für eine begrenzte Verwendung in der Kategorie der Korrosivität C1, C2, C3, C4, C5-I, C5-M bestimmt sind. Durchschnittliche Dicke des Zinküberzuges von 45 µm bis zum 55 µm.

 

Aggressivität von Umgebung wird auf der Grundlage der Norm PN EN ISO 12944: 2001 bestimmt

Tabelle 1 Auszug aus der Norm PN EN ISO 12944: 2001

 

Kategorie der Korrosivität Jährliche Reduktiondes Schutzüberzuges (µ /Jahr) Beispiele der für gemäßigtes Klima typischen Umgebungen(nur informativ)
C1 unbedeutend < 0,1 Innen: geheizte Gebäude mit reiner Atmosphäre, z.B. Läden, Büroräume
C2 gering > 0,1 do 0,7 Innen: nichtgeheizte Gebäude, in denen Kondensation auftritt, z.B. Sporthallen, LagerhallenAußen: in geringem Grade verschmutzte Atmosphären
C3 mäßig > 0,7 do 2,1 Innen: Produktionsräume mit hoher Feuchtigkeit und etwas Luftverunreinigung, z.B. Wäschereien, Brauereien, MolkereienAußen: Stadt- und Industrieatmosphären
C4 stark > 2,1 do 4,2 Innen: Chemieanlagen, Schwimmbäder, ReparaturwerftenAußen: Industriebereiche und Küstenbereiche mit mäßiger Salzbelastung
C5-I sehr stark (Industrie) > 4,2 do 8,4 Innen: Gebäude oder Bereiche mit nahezu ständiger Kondensation und starker LuftverunreinigungAußen: Industriegebiete mit hoher Feuchtigkeit und aggressiver Atmosphäre
C5-M sehr stark (Meer) > 4,2 do 8,4 Innen: Gebäude oder Bereiche mit nahezu ständigerKondensation und starker LuftverunreinigungAußen: Küsten- und Offshore Bereiche mit hoher Salzbelastung

 

 

Tabelle 2  Auszug aus der Garantie der Verzinkerei Baks.

Betrifft nur Produkte, die nach der Tauchfeuerverzinkung gemäß der PN EN ISO 1461:2011 verzinkt wurden.

 

Typ der Atmosphäre Kategorie der Korrosivität Möglichkeit der Garantieverlängerung
Unbedeutende  Korrosionsbelastung C1 Bis zu 12 Jahren
Geringe  Korrosionsbelastung C2 Bis zu 12  Jahren
Mäßige  Korrosionsbelastung C3 Bis zu 10  Jahren
Starke  Korrosionsbelastung C4 Bis zu 5  Jahren
Sehr starke  Korrosionsbelastung C5-I, C5-M Bis zu 2  Jahren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • 3

Detaillierte Garantiebedingungen

  1. Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck, den Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers sowie unter Berücksichtigung der technischen und Umweltbedingungen verwendet wird.
  2. Der Käufer oder Dritte sind im Rahmen der Garantie nicht berechtigt, vom Hersteller eine Entschädigung für Schäden zu fordern, die durch das Versagen des Produkts verursacht wurden. Die einzige Verpflichtung des Herstellers im Rahmen dieser Garantie besteht darin, gemäß den Bedingungen dieser Garantie Teile zu liefern, das Produkt zu reparieren oder durch ein fehlerfreies Produkt zu ersetzen.
  3. Der Hersteller haftet gegenüber dem Käufer ausschließlich für physische Mängel, die auf die dem verkauften Produkt innewohnenden Ursachen zurückzuführen sind.
  4. Die Kategorie der Korrosivität wird auf der Grundlage der Norm PN-EN ISO 12944-2 bestimmt.
  5. Für Produkte, die mit der Tauchfeuerverzinkung verzinkt sind – hergestellt gemäß PN EN ISO 1461:2011, gilt die Garantie gemäß Tabelle 2 für eine fest definierte Kategorie der Korrosivität – unter der Voraussetzung, dass sich diese Kategorie während der Garantiezeit nicht ändert. Wenn die Kategorie der Umweltkorrosivität erhöht wird, wird die Garantie entsprechend der aktuellen Kategorie der Umweltkorrosivität verkürzt. Wenn die Kategorie der Umweltkorrosivität niedriger wird, wird die Garantie nicht verlängert.
  6. Producent w szczególności zastrzega do ważności gwarancji konieczność spełnienia poniższych warunków:

 

  • Transport

Die Produkte sollten in trockenen, überdachten Transportmitteln so transportiert werden, dass die Ladung vor Verschiebung, mechanischer Beschädigung und Auswirkungen der Umgebungsbedingungen geschützt ist.

Die Ladeeinheiten sind auf den Transportmitteln dicht nebeneinander zu platzieren und gegen gegenseitige Verschiebung zu sichern. Die Ladung sollte mit Bändern so befestigt werden, dass die Elemente nicht beschädigt werden können.

Der Transport, die Lagerung und die Montage der Produkte muss in einer Umgebung erfolgen, die für die bestellten Produkte der Kategorie der Korrossivität nach der Norm PN EN ISO 12944 :2001 geeignet ist.

 

  • Lagerung von tauchfeuerverzinkten Produkten nach der Norm PN EN ISO 1461:2011

Die Elemente sollten in trockenen, sauberen, belüfteten Räumen gelagert werden, frei von chemisch aktiven Dämpfen und Gasen. Lassen Sie die Produkte nicht nass oder feucht werden. Wenn die Elemente nass oder feucht werden, entfernen Sie die nasse Verpackung sofort, legen Sie die Produkte aus und warten bis sie komplett trocken werden und setzen Sie sie in einem entsprechendem Raum, wo die Produkte vor den Niederschlägen geschützt werden, wieder zusammen.

Die Produkte müssen auf Paletten, Containern oder speziell für diesen Zweck bestimmten Untersätzen gelagert werden (sie sollten nicht direkt auf Beton oder Boden liegen).

Eine Lagerung unter ungeeigneten (feuchten) Bedingungen kann zu Kondensation zwischen den Oberflächen der Elemente führen. Sollten die verzinkten Elementen feucht werden, kann so genannte Weißkorrosion (weiße und graue Flecken) auftreten, die Reklamation nicht unterliegt.

Während der Lagerung und Montage der Produkte sollte ein Schutz gegen den Kontakt von Beschichtungen mit Kalk, Zement und anderen alkalischen Baustoffen vorgesehen werden.

 

  • 4

Schutz und Wartung von Elementen mit Zinküberzug

  1. Sobald die Waren eingetroffen werden, muss der Käufer Beschichtungen reparieren, die während des Transports, der Lagerung und der Montage beschädigt wurden. Nach der Norm PN-EN ISO 1461 Punkt 3 sollte die Reparatur umfassen: die Entfernung von Verunreinigungen (Staub, Öl, Schmiermittel, Korrosionsspuren) und die notwendige Reinigung und Vorbereitung der beschädigten Oberfläche, damit es die erforderliche Haftung hat. Die Reparatur sollte durch einen Anstrich mit einer zinkreichen Grundierung durchgeführt werden, z.B. WS -Zinc 80/81 oder eine andere mit ähnlichen Parameter.

Wir empfehlen, dass die Schichtdicke in beschädigten Bereichen um 30% höher sein sollte als die durchschnittliche Schichtdicke nach PN EN ISO 1461:2011.

  1. Lagerung, Montage und Nutzung der Konstruktion müssen in einer Umgebung mit einer in Tabelle 2 angegebenen Kategorie der Korrosivität für eine bestimmte Garantiezeit und einer bestimmten, zuvor mit dem Hersteller vereinbarten Zinküberzug erfolgen.
  2. Während der Lagerung vor der Montage müssen die Elemente auf Untersätzen so gelagert werden, dass der Kontakt mit dem Boden, die Ansammlung von Niederschlägen und mechanischen Verunreinigungen verhindert werden. Fabrikverpackte Elemente der Konstruktion dürfen keiner Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Sollten die Elemente feucht werden, sollten sie ausgepackt und entfaltet werden, bis sie völlig trocken sind.
  3. Zinküberzuge, die während der Montage beschädigt werden, müssen wie im Punkt (a) beschrieben repariert werden.
  4. e) Nach der Montage muss der Käufer auf eigene Kosten die Zinküberzug und Pulverbeschichtung gründlich prüfen und eine vollständige Wartung durchführen, indem er die verzinkten Oberflächen mit neutralen Chemikalien von den restlichen Verschmutzungen (Überresten von chemischen Mitteln, Fetten, Ölen und anderen Verschmutzungen, die die Korrosionsschutzschichten beschädigen können) reinigt. Sollte Korrosion oder Beschädigungen der Zinküberzug festgestellt werden, ist der Käufer nach der Reinigung der Konstruktion verpflichtet, mit Zinkfarbe mit hohem Zinkgehalt diese Punkte anzustreichen.

 

Der Käufer ist verpflichtet, einen Bericht innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf und unmittelbar nachdem die Montage beendet wird unter Androhung des Garantieverlustes an den Hersteller zu senden.

Freistehende Konstruktionen für die Montage von Photovoltaikmodulen sind Baukonstruktionen und unterliegen dem Baurecht. Deshalb muss der Käufer jährlich die Konstruktion und Zinküberzug kontrollieren und eine Wartung der Zinküberzug durchführen (wie im oben genannten Punkt f beschrieben), dabei ist die Teilnahme von mindestens einem Vertreter des Käufers und einem Inspektor von dem Technischen Überwachungsamt unter Androhung des Garantieverlustes für die Produkte erforderlich. Ein Vertreter des Herstellers kann an der Inspektion gegen Entgelt teilnehmen, solange er im Voraus über den geplanten Termin der Inspektions- und Wartungsaktivitäten informiert wurde – mindestens 6 Wochen vor dem Überprüfungsdatum.

Nach Durchführung der oben genannten Inspektion ist der Vertreter des Käufers verpflichtet, einen Inspektionsbericht über die Inspektion und die durchgeführten Wartungsarbeiten zu erstellen, der durch eine vollständige Fotodokumentation über den Zustand der Konstruktion vor und nach der Durchführung der Wartungsarbeiten belegt ist, und den Bericht dem Hersteller der Konstruktion für die Montage von Photovoltaikmodulen unter Androhung des Garantieverlustes vorzulegen. Die Stellen, die im Bericht nicht enthalten wurden, und an denen Korrosion auftritt, können Gegenstand von Garantieansprüchen nicht sein.

 

 

  • 5

Garantieverlust

  1. Die Garantie gilt nicht für:
  • Beschädigungen, die durch Zufallsereignisse (Brand, Überflutung, Hurrikan usw.) verursacht wurden
  • mechanische Beschädigungen und daraus resultierende Mängel, insbesondere Schäden an Schutzüberzuge,
  • Fälle von spezifischer korrosiver Exposition verzinkter Elemente, die in der Norm PN-EN ISO 12944-2 festgelegt sind (in diesen Fällen sollten die Garantiezeiten individuell schriftlich vereinbart werden),
  • mechanische Beschädigungen der Zinkschicht, die infolge von Umladung, Transport und Montage außerhalb des BAKS-Betriebsgeländes entstanden sind, wenn die Schäden nicht gemäß den Punkt (§4) behoben wurden oder wenn die Oberfläche des reparierten Beschädigungen ist größer als in der Norm PN-EN ISO 1461 festgelegt wurde
  • mechanische und thermische Beschädigungen der Zinküberzug, die infolge Schneiden, Schweißen, Bohren und jeglicher Verarbeitung nach dem Verzinkung, die Beschädigung der Zinküberzug verursacht wurden
  • mechanische, thermische und chemische Beschädigungen, die während des Betriebs entstanden sind
  • Beschädigungen, die durch die Installation und den Betrieb von Produkten unter Bedingungen oder in einer Weise entstehen, die mit:
    • der Spezifikation des Herstellers (Überschreitung der zulässigen Lasten, durch atmosphärischen Bedingungen verursachten Beschädigungen usw.)

nicht übereinstimmend sind

  • Beschädigungen, die durch den Einsatz von Salz und Chemikalien zur Entfernung von Eis verursacht wurden
    • in der Nähe von verzinkten, lackierten und aus säurebeständigem/rostfreiem Blech ausgeführten Elementen
  • Beschädigungen, die durch Konstruktionsänderungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen,
  • Beschädigungen, die durch das Verschulden oder die Nichtwissen des Benutzers verursacht wurden,
  • Beschädigungen, die während des Transports mit Transportmitteln außerhalb des Herstellers verursacht wurden
  • Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten und/oder zur Übermittlung eines Berichts an den Hersteller gemäß §4 der oben genannten Garantiebedingungen
  • Änderung (Erhöhung) einer streng definierten Kategorie der Korrosivität der Umwelt, zum Zeitpunkt der Erstellung eines Angebots für die Produkte. Die Kategorie der Korrosivität wird zusammen mit der Länge der Garantiezeit in das Angebot für die Produkte festgestellt.
  • Das Auftreten der so genannten Weißkorrosion (weiße und graue Flecken, die unter dem Einfluss atmosphärischer Faktoren entstehen) an den Elementen stellt keine Grundlage für eine Reklamation der Zinkschicht dar.
  • Das Auftreten von Zahlungsrückständen für die Produkte von mehr als 90 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.
  1. Die Garantie gilt für normale Betriebsaktivitäten, wie z.B. Reinigung und Wartung, nicht.

 

  • 6

Ausübung der Garantie

 

  1. Die während der Garantiezeit festgestellten Mängel werden von BAKS so schnell wie möglich nach der Meldung, höchstens jedoch innerhalb von 21 Arbeitstagen ab dem Datum der Reklamationsbearbeitung, kostenlos behoben.
  2. Mängel oder Beschädigungen am Produkt, die während der Garantiezeit festgestellt werden, sollten dem Hersteller sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach ihrer Feststellung, mitgeteilt werden.
  3. Die Garantie gilt nur für komplette Produkte, die überprüfbar und frei von Mängeln und mechanischen Beschädigungen sind, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind.
  4. Die Grundlage für die Bearbeitung der Reklamation ist die Erfüllung aller folgenden Bedingungen:

– Reklamationsmeldung muss schriftlich oder per Fax oder per E-Mail erfolgen

– Warenname, Katalognummer, Kaufdatum, Lieferscheinnummer oder Rechnungsnummer

– detaillierte Beschreibung der Beschädigung zusammen mit zusätzlichen Informationen über das Auftreten von Produktfehlern und Fotos des fehlerhaften Produkts.

  1. Der Hersteller entscheidet über die Richtigkeit des Garantieanspruchs und die Wahl der Methode zur Durchführung anerkannter Garantieansprüche.
  2. Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Inspektion am Installationsort des reklamierten Produkts durchzuführen.
  3. Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Garantieverfahren anzuhalten, wenn der Käufer Zahlungsrückständen von mehr als 14 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung hat.
  4. Die detaillierten Rechte des Käufers und die sich aus der Garantie ergebenden Verpflichtungen des Herstellers werden durch das polnische Bürgerliche Gesetzbuch festgelegt.

 

Terms and conditions for BAKS products

MAGNELIS coating acc. to PN-EN 10346:2015-09

  • 1

General Terms and Conditions of the Warranty

  1. BAKS („Producer”) hereby warrants to the Buyer that the product is free of material and workmanship defects.
  2. A defect in the material and workmanship shall be understood as a defect causing the product to operate in a manner which is inconsistent with the Producer’s specification.

– the warranty shall cover in particular: mechanical strength of the goods and corrosion resistance of the zinc coating

– the warranty covers damage and defects caused by reasons solely attributable to the Producer, such as breaking and bending of the structure, flaking of the protective coating

  1. The Buyer shall be understood as the entity which made a purchase directly from the Producer.
  2. The Producer shall remove, free of charge, any defects in the material and workmanship discovered during the warranty period on the terms and conditions stipulated herein, by fixing the product or replacing it with a product which is free of any defect. The Producer has discretion with regard to the choice of the method of repair.
  3. The warranty period is 180 months from the date of sale after detailed agreement with the Producer on the conditions of storage and use of the products. In justified cases, the warranty period may be extended at the Purchaser’s request. The extension of the warranty period shall be stated in writing under pain of invalidity.

 

  • 2

Material

Standard products can be made of zinc-coated, stainless and acid-resistant steel as well as steel in Magnelis coating.

  1. Steel with magnesium-zinc-aluminium coating (MAGNELIS) – products intended for limited use in corrosion categories C1, C2, C3, C4.
  2. On the edges of cut MAGNELIS-coated elements, local traces of red corrosion may appear, which is surface corrosion and does not have the negative effect of reducing the mechanical properties of the elements.
  3. The advantage of the MAGNELIS coating is very high corrosion protection up to 2000 h in a salt spray chamber for red corrosion.

According to the document no. SC0559-13 issued by SP Technical Research Institute of Sweden, the MAGNELIS® ZM310 coating (25 μm per side) intended for corrosion protection of steel sheet for indoor and outdoor applications is suitable for corrosion class C5, according to the class described in SS-EN ISO 12944-2, based on an expected service life of 15 years. The expected service life is the estimated time during which Magnelis® effectively protects steel against corrosion perforation.

 

 

  • 3

Detailed Terms and Conditions of the Warranty

  1. The warranty is valid provided that the product is used in accordance with its intended use, specifications and instructions of the Producer as well as technical and environmental conditions.
  2. Under the warranty neither the Purchaser nor third parties shall be entitled to claim compensation from the Producer for any damage caused as a result of the Product failure. The Producer’s only obligation under this guarantee is to deliver parts, repair or replace the Product with a defect-free one in accordance with the terms of this guarantee.
  3. The Producer shall be liable to the Purchaser exclusively for physical defects caused by the reasons inherent in the sold Product.
  4. The category of corrosion aggressiveness of the atmosphere is determined on the basis of the PN-EN ISO 12944-2 standard. The corrosion class of the atmosphere is determined on the basis of the annual loss of the anti-corrosive layer.
  5. If the corrosion class of the environment is increased, the warranty is reduced according to the current corrosion class of the environment. If the corrosion class of the environment is decreased, the warranty shall not be extended.
  6. The Producer specifically reserves the validity of the warranty for the following conditions:

– Transport

Products shall be transported in dry, covered means of transport in such a way that the products are protected against moving, mechanical damage and exposure to elements. Units of load shall be placed in the means of transport one next to another tightly and fixed to prevent them from moving. The cargo should be fixed with transport belts to prevent damage to the components. The transport, storage and assembly of the products must be performed in an environment consistent with the appropriate corrosion class based on the PN EN ISO 12944:2001 standard.

– Storage of products covered with the MAGNELIS coating: Products should be stored in dry, clean, ventilated storage rooms free from any chemically reactive vapours and gases. Products must be

secured from getting wet or damp. If the elements get wet or damp, remove them from wet packaging as soon as possible, disassemble them and allow them to dry, then re-assemble them and store in a dry and airy room that ensures protection from precipitation.  Products must be stored on pallets, in containers or on specially designed bases (they should not be put directly on concrete floor or ground). Storage in inappropriate (humid) conditions may lead to condensation appearing between the surface of the elements. For the duration of storage and assembly of the elements, they must be protected against contact with lime, cement and other alkaline construction materials.

 

  • 4

Protection and maintenance of zinc-coated elements

  1. a) The storage, assembly and use of the structure elements must be performed in an environment consistent with the appropriate corrosion class specified in the table 2 for a given warranty period and a given zinc coating previously agreed with the Producer.
  2. b) During storing before the assembly, the structure elements should be stored on

bases in such a way as to prevent contact with the ground, accumulation of precipitation and mechanical contamination. Factory-packed structure elements must not be exposed to moisture. In case of moisture, the elements should be unpacked and unfolded until fully dry.

  1. c) Elements damaged during the assembly must be replaced with new, defect-free ones at the expense of the buyer.
  2. d) After completing the assembly of the structure, the Buyer at his own expense will thoroughly inspect the protective and paint coatings and carry out their full maintenance by cleaning the zinc-coated surfaces with neutral chemical agents from the remaining dirt (residues of chemical agents, greases, oils and other dirt that may damage the anti-corrosion coatings). After cleaning the structure, in the case of detecting point corrosion, the purchaser is obliged to document the discovered places photographically and send the documentation to the Producer in order to determine the harmfulness of a given phenomenon to the product. The purchaser is obliged to send a report to the Producer within 6 months of the purchase and immediately after completion of installation under pain of loss of warranty. Free-standing structures for the installation of photovoltaic panels are building structures and are subject to building law. In connection with the above, the buyer will annually inspect the structure and zinc coatings and maintain the zinc coatings (according to the above mentioned point f) with the participation of at least one representative of the buyer and an technical supervision inspector under pain of losing the guarantee for the products. There is a possibility of participation of the Producer’s representative in the inspection, against payment, after informing him in advance about the planned date of inspection and maintenance activities – at least 6 weeks before the inspection date. After performing the above inspection, the buyer’s representative is obliged to draw up a post-control report on the inspection and maintenance works performed, supported by full photographic documentation showing the condition of the installation before and after the maintenance works, and to submit the report to the Producer of the structure for the installation of photovoltaic panels under pain of losing the warranty. Places omitted from the report where corrosion appears cannot be subject to warranty claims.

 

  • 5

Warranty loss

  1. The warranty does not cover:

– minor corrosion spots on the edges of the holes and on the edges of the elements. MAGNELIS coatings show the ability to regenerate themselves,

– damage resulting from random events (fire, flooding, hurricane, etc.),

–  mechanical damage and defects resulting from them, in particular damage to protective coatings,

–  cases of particular exposure to corrosives of zinc-coated elements specified in PN-EN ISO 12944-2 (in these cases the guarantee periods should be agreed individually in writing),

– mechanical damage to the coating due to transhipment, transport and assembly outside BAKS premises,

– mechanical and thermal damage to the zinc coating caused by cutting, welding, drilling holes and any modifications to the structure causing damage to the zinc coating,

–  mechanical, thermal and chemical damage during using,

– damage resulting from the installation and use of the products under conditions or in a manner inconsistent with the Producer’s specifications (exceeding of permissible loads, damage caused by weather conditions, etc.),

–  damage caused by the use of salts and chemicals for the removal of icing in the vicinity of zinc-coated and painted elements as well as ones made of stainless/acid-resistant steel

– damage caused by structural changes or use of the products contrary to their intended use,

–  damage caused by the user’s fault or ignorance,

–  damage caused during transport by third-party means of transport

– failure to comply with the obligation to carry out periodic maintenance inspections and to perform maintenance work and/or to send a report to the Producer in accordance with §4 of the above warranty conditions,

– change (increase) of a strictly defined corrosion class with regard to the time of preparing an offer for products. The corrosion class will be included in the offer for products together with the length of the warranty period,

– the occurrence of a phenomenon called white corrosion on the elements (white and grey stains caused by atmospheric factors) does not constitute grounds for a complaint concerning the zinc coating,

– the occurrence of arrears with the payment for the products exceeding 90 days from the invoice due date.

  1. The warranty does not cover normal operating activities such as cleaning and maintenance.

 

  • 6

Exercising of Warranty

  1. Defects discovered during the warranty period will be fixed free of charge by BAKS as soon as possible, after the relevant warranty claim is filed, not later than 21 working days after examination of the claim.
  2. Defects or damage to the product uncovered during the warranty period should be reported to the Producer without delay, in any case not later than 7 days after their discovery.
  3. The warranty procedure covers only complete, verifiable products, free of any mechanical defect or damage caused by external factors.
  4. The following conditions must all be satisfied in order for a claim under the warranty to be accepted:

The filing of a claim by the Buyer in writing, by fax or email, specifying:

– the product’s name, catalogue number, purchase date, the number of the packing list document or the purchase invoice,

– details of the damage to the products and the circumstances in which it occurred, with further information about the occurrence of defects in the product, including pictures of the defective products and the surroundings in which they are mounted and stored.

  1. The Producer decides whether the warranty claim is justified and, having acknowledged the claim, the Producer shall decide how the claim is to be satisfied.
  2. The Producer reserves a right to conduct an on-site inspection in the place where the faulty product was mounted.
  3. The Producer reserves a right to put the warranty procedure on hold if the Buyer is in arrears with the payment for invoices for longer than 14 days.
  4. The details of the Buyer’s rights and the Producer’s obligations under warranty are provided for in the Civil Code.

Garantiebedingungen für BAKS-Produkte

Edelstahl und Aluminiumlegierungen

 

  • 1

Allgemeine Garantiebedingungen

 

  1.  BAKS , im Folgenden Hersteller genannt, garantiert dem Käufer, dass das Produkt frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
  1. Ein Material- und Verarbeitungsfehler wird als ein Fehler angesehen, der dazu führt, dass das Produkt nicht den Spezifikationen des Herstellers entspricht.
  • Die Garantie umfasst insbesondere: mechanische Festigkeit der Produkte und Korrosionsbeständigkeit der Produkte mit Pulverbeschichtung oder aus Edelstahl oder Aluminium,
  • Die Garantie deckt Schäden und Mängel ab, die ausschließlich durch Gründe verursacht wurden, die dem Hersteller zuzuschreiben sind, wie z.B.: Krachen.
  1. Der Käufer ist ein Unternehmen, das das Produkt direkt vom Hersteller gekauft hat.
  2. Der Hersteller verpflichtet sich, Material- und Verarbeitungsfehler, die während der Garantiezeit auftreten, zu den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen kostenlos zu beseitigen, indem er das Produkt repariert oder durch ein fehlerfreies Produkt ersetzt. Der Hersteller entscheidet über die Art und Weise der Mängelbeseitigung.
  3. Die Garantiezeit beträgt 120 Monate ab Verkaufsdatum nach einer detaillierten Vereinbarung mit dem Hersteller über die Bedingungen für die Lagerung und die Nutzung der Produkte. In begründeten Fällen kann die Gewährleistungsfrist auf Antrag des Käufers verlängert werden. Die Verlängerung der Garantiezeit sollte unter Androhung der Nichtigkeit schriftlich erklärt werden.

 

  • 2

Material

 

Standardprodukte können aus verzinkten, rostfreien und säurebeständigen Blechen hergestellt werden.

 

  1. Pulverbeschichtung – Aluminiumlegierungen und Edelstahl mit Pulverbeschichtung, Polyester- und Epoxidpulver und deren Mischungen.  Beschichtungsdicke ist von 60 μm bis zum 120 μm. Die Dauerhaftigkeit der Beschichtung hängt ab von: der Einhaltung der Regeln für Transport, Lagerung, Montageweise, der chemischen Umgebung, in der die Konstruktion installiert wird, und der Wartung.

 

  1. Rostfreies und säurebeständiges Blech – Bleche für allgemeine Zwecke, mit guter Beständigkeit gegen atmosphärische Korrosion und viele organische und anorganische Chemikalien gemäß PN-EN 10088 in den Gattungen 1.4016, 1.4301 (schweißbar) und 1.4401

 

Anwendung des Edelstahls:

Milchtanks, Molkereiausrüstung, Milchproduktionsanlagen, Bierfässer, Biergärung, Brauerei-Lagertanks, Ausrüstung für die Veredelung von Maisprodukten; Ausrüstung für Kernkraftwerke, Rinnen, Abflussrohre, Tanks für flüssigen Sauerstoff, Stickstoff und Wasserstoff, Teile von Spendern für kohlensäurehaltige Getränke, kryogene Behälter und Teile, Möbel, Auskleidungen für den Innen- und Außenbereich, Konstruktionen für die Montage von Photovoltaikmodulen.

 

  1. Aluminiumlegierungen – Gattungen EN AW6005A und EN AW6063

 

Aggressivität von Umgebung wird auf der Grundlage der Norm PN EN ISO 12944: 2001 bestimmt

 

Tabelle 1 Auszug aus der Norm PN EN ISO 12944: 2001

 

Kategorie der Korrosivität Beispiele der für gemäßigtes Klima typischen Umgebungen(nur informativ)
C1 unbedeutend Innen: geheizte Gebäude mit reiner Atmosphäre, z.B. Läden, Büroräume
C2 gering Innen: nichtgeheizte Gebäude, in denen Kondensation auftritt, z.B. Sporthallen, LagerhallenAußen: in geringem Grade verschmutzte Atmosphären
C3 mäßig Innen: Produktionsräume mit hoher Feuchtigkeit und etwas Luftverunreinigung, z.B. Wäschereien, Brauereien, MolkereienAußen: Stadt- und Industrieatmosphären
C4 stark Innen: Chemieanlagen, Schwimmbäder, ReparaturwerftenAußen: Industriebereiche und Küstenbereiche mit mäßiger Salzbelastung
C5-I sehr stark (Industrie) Innen: Gebäude oder Bereiche mit nahezu ständiger Kondensation und starker LuftverunreinigungAußen: Industriegebiete mit hoher Feuchtigkeit und aggressiver Atmosphäre
C5-M sehr stark (Meer) Innen: Gebäude oder Bereiche mit nahezu ständigerKondensation und starker LuftverunreinigungAußen: Küsten- und Offshore Bereiche mit hoher Salzbelastung

 

Tabelle 2  Auszug aus der Garantie der Verzinkerei Baks.

Betrifft nur Produkte, die aus Edelstahl und den oben genannten Aluminiumlegierungen hergestellt wurden.

Typ der Atmosphäre Kategorie der Korrosivität Möglichkeit der Garantieverlängerung
Unbedeutende  Korrosionsbelastung C1  Biz zu 10  Jahren
Geringe  Korrosionsbelastung C2  Bis zu 10  Jahren
Mäßige  Korrosionsbelastung C3  Bis zu 10  Jahren
Starke  Korrosionsbelastung C4  Bis zu 5  Jahren
Sehr starke  Korrosionsbelastung C5-I, C5-M  Bis zu 2  Jahren

 

  • 3

Detaillierte Garantiebedingungen

  1. Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck, den Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers sowie unter Berücksichtigung der technischen und Umweltbedingungen verwendet wird.
  2. Der Käufer oder Dritte sind im Rahmen der Garantie nicht berechtigt, vom Hersteller eine Entschädigung für Schäden zu fordern, die durch das Versagen des Produkts verursacht wurden. Die einzige Verpflichtung des Herstellers im Rahmen dieser Garantie besteht darin, gemäß den Bedingungen dieser Garantie Teile zu liefern, das Produkt zu reparieren oder durch ein fehlerfreies Produkt zu ersetzen.
  3. Der Hersteller haftet gegenüber dem Käufer ausschließlich für physische Mängel, die auf die dem verkauften Produkt innewohnenden Ursachen zurückzuführen sind.
  4. Die Kategorie der Korrosivität wird auf der Grundlage der Norm PN-EN ISO 12944-2 bestimmt
  5. Für Produkte, die mit aus Edelstahl und Aluminiumlegierungen hergestellt wurden, gilt die Garantie gemäß Tabelle 2 für eine fest definierte Kategorie der Korrosivität – unter der Voraussetzung, dass sich diese Kategorie während der Garantiezeit nicht ändert. Wenn die Kategorie der Umweltkorrosivität erhöht wird, wird die Garantie entsprechend der aktuellen Kategorie der Umweltkorrosivität verkürzt. Wenn die Kategorie der Umweltkorrosivität niedriger wird, wird die Garantie nicht verlängert.
  6. Der Hersteller behält sich die Gültigkeit der Garantie ausdrücklich zu den folgenden Bedingungen vor:

 

–  Transport

Die Produkte sollten in trockenen, überdachten Transportmitteln so transportiert werden, dass die Ladung vor Verschiebung, mechanischer Beschädigung und Auswirkungen der Umgebungsbedingungen geschützt ist.

Die Ladeeinheiten sind auf den Transportmitteln dicht nebeneinander zu platzieren und gegen gegenseitige Verschiebung zu sichern. Die Ladung sollte mit Bändern so befestigt werden, dass die Elemente nicht beschädigt werden können.

Der Transport, die Lagerung und die Montage der Produkte muss in einer Umgebung erfolgen, die für die bestellten Produkte der Kategorie der Korrossivität nach der Norm PN EN ISO 12944 :2001 geeignet ist.

 

•             Lagerung von Produkten aus Edelstahl und Aluminiumlegierungen und pulverbeschichteten Produkten                                                                                                                                                                        Die Elemente sollten in trockenen, sauberen, belüfteten Räumen gelagert werden, frei von chemisch aktiven Dämpfen und Gasen. Lassen Sie die Produkte nicht nass oder feucht werden. Wenn die Elemente nass oder feucht werden, entfernen Sie die nasse Verpackung sofort, legen Sie die Produkte aus und warten bis sie komplett trocken werden und setzen Sie sie in einem entsprechendem Raum, wo die Produkte vor den Niederschlägen geschützt werden, wieder zusammen.

Die Produkte müssen auf Paletten, Containern oder speziell für diesen Zweck bestimmten Untersätzen gelagert werden (sie sollten nicht direkt auf Beton oder Boden liegen). Eine Lagerung unter ungeeigneten (feuchten) Bedingungen kann zu Kondensation zwischen den Oberflächen der Elemente aus Edelstahl und Aluminiumlegierungen und pulverbeschichteten Elemente führen. Produkte aus rostfreiem/säurebeständigem Blech, Aluminium oder pulverbeschichtete Produkten können mit einer Folie geschützt werden, die sofort nach der Lieferung entfernt werden muss. Die verbleibende Schutzfolie auf Produkten aus rostfreiem/säurebeständigem Stahl, Aluminium oder mit Pulverbeschichtung, die für die Dauer der Lagerung bei hoher Umgebungstemperatur und starker Sonneneinstrahlung, kann zu chemischen Reaktionen führen, die dazu führen, dass sich die Schutzfolie mit den verpackten Elementen verbindet.  Infolge dieser Reaktion kann die Folie nicht entfernt werden, ohne die Oberfläche der Produkte zu beschädigen.

Während der Lagerung und Montage der Produkte sollte ein Schutz gegen den Kontakt von Beschichtungen mit Kalk, Zement und anderen alkalischen Baustoffen vorgesehen werden.

 

 

  • 4

Zabezpieczenie i konserwacja  elementów pokrytych cynkiem.

  1. Bezpośrednio po otrzymaniu konstrukcji nabywca dokona naprawy powłok uszkodzonych w czasie procesu transportu, przechowywania i montażu.
  2. składowanie, montowanie i eksploatacja konstrukcji odbywać się będzie w środowisku o kategorii agresywności korozyjnej określonej w tabeli nr 2 dla danego okresu gwarancji oraz danej powłoki cynkowej ustalonej uprzednio z producentem.
  3. elementy konstrukcji w okresie magazynowana przed montażem będą składowane na podkładach w sposób uniemożliwiający stykanie się z podłożem, gromadzenie się na nich opadów atmosferycznych i zanieczyszczeń mechanicznych. Elementy konstrukcji zapakowane fabrycznie nie mogą być narażone na zawilgocenie. W przypadku zawilgocenia paczki elementy należy rozpakować i rozłożyć do pełnego wyschnięcia.
  4. d) Nabywca po zakończeniu montażu konstrukcji na własny koszt dokona dokładnego przeglądu wykonanych powłok lakierniczych i stali nierdzewnej oraz profili aluminiowych. Przeprowadzi ich pełna konserwację poprzez oczyszczenie powierzchni neutralnymi środkami chemicznymi z zalegających zabrudzeń (pozostałości środków chemicznych, zatłuszczenia, zaoliwienia oraz innych zabrudzeń mogących powodować przyśpieszone korodowanie lub uszkodzenie powłok antykorozyjnych. Po przeprowadzeniu czyszczenia konstrukcji nabywca w przypadku wykrycia punktowych ognisk korozji ma obowiązek usunąć korozję preparatem PELOX PLUS 3000.

Nabywca ma obowiązek przesłać raport do producenta przed upływem 6 miesięcy od dokonania zakupu oraz niezwłocznie po zakończeniu montażu pod rygorem utraty gwarancji.

Wolnostojące konstrukcje do montażu paneli fotowoltaicznych są konstrukcjami budowlanymi i podlegają prawu budowlanemu. W związku z powyższym nabywca będzie dokonywał corocznie inspekcji konstrukcji i konserwacji poprzez oczyszczanie i usuwanie ognisk korozji wg punktu d) oraz pasywację wg. §6. Inspekcja musi się odbyć przy udziale co najmniej jednego przedstawiciela nabywcy  oraz inspektora dozoru technicznego pod rygorem utraty gwarancji na wyroby. Istnieje możliwość odpłatnego uczestnictwa w przeglądzie przedstawiciela Producenta po wcześniejszym poinformowaniu go o planowanym terminie wykonania przeglądów oraz czynności konserwacyjnych – minimum 6 tygodni przed terminem przeglądu.

Po wykonaniu powyższej kontroli przedstawiciel nabywcy ma obowiązek sporządzić raport pokontrolny z przeglądu oraz wykonanych prac konserwacyjnych, poparty pełną dokumentacją fotograficzną obrazujący stan instalacji przed wykonaniem prac konserwacyjnych i po ich zakończeniu oraz przekazać raport producentowi konstrukcji do montażu paneli fotowoltaicznych pod rygorem utraty gwarancji. Miejsca pominięte w raporcie, w których pojawią się ogniska korozji nie mogą być przedmiotem roszczeń wynikających z gwarancji.

 

  • 5

Schutz und Wartung von Elementen mit Pulverbeschichtung

 

Die häufigsten Ursachen für Beschädigungen der Lackierüberzug sind mechanische Beschädigungen (Kratzer, Absplitterungen) und Waschen.  Daher sind die nachfolgend beschriebenen Regeln zu beachten:

  • Lassen Sie bei der Montage keine Kratzer und Schläge der Lackierung zu.
  • Verwenden Sie beim Zuschneiden der Elementen Schutzbänder (z.B. Farbbänder)
  • Die Elemente sollten mindestens zweimal pro Jahr gewaschen werden
  • Verwenden Sie sanfte Stoffe, die die Oberfläche nicht zerkratzen, und Wasser mit einem bewährten Waschmittel.
  • Waschen Sie die Beschichtung mit einem Dampfstrahler nicht.
  • Wenn Sie andere Mittel als Wasser zum Reinigen und Säubern der Oberfläche verwenden, überprüfen Sie vor der Reinigung die Wirkung der dafür verwendeten Mittel. Im Falle unerwünschter Wirkungen darf das getestete Reinigungsmittel nicht verwendet werden.
  • Verwenden Sie keine stark sauren oder stark alkalischen Reinigungsmittel (einschließlich solcher, die Detergens enthalten).
  • Salz und Chemikalien dürfen nicht verwendet werden, um das Eis in der Nähe von lackierten Elementen zu entfernen.

 

  • 6

Schutz und Wartung von Elementen aus rost- und säurebeständigen Blechen und Aluminium

 

Die Behandlungsmethode und die richtige Auswahl der Stahlgattung für die atmosphärischen Bedingungen ist ein sehr wichtiger Faktor, der die Qualität der Oberfläche während des Betriebsprozesses beeinflusst. Die Korrosionsbeständigkeit von Edelstahl und Aluminium kann durch regelmäßige Reinigung der Oberfläche erhalten und zusätzlich durch chemische Prozesse der Oberflächenbehandlung (Ätzen, Passivierung) verbessert werden. Die häufigste Ursache für das Auftreten von Korrosion ist:

  • Verunreinigung der Oberfläche durch Partikel aus Eisen, schwarzem Stahl (Absplitterung beim Schneiden mit einem Schleifmaschine oder beim Schweißen)
  • Kratzer, die an der Reibungsstelle mit einem scharfen Element aus “weichem” Stahl mit begrenztem Zugang zu Sauerstoff entstehen.
  • unrichtige Lagerung und Transport
  • unrichtige Wahl der Stahlgattung für die atmosphärische Bedingungen, in der die Elemente verwendet werden

 

Etappe der Behandlung und Wartung, wenn es Anzeichen von Korrosion gibt:

– Mechanische Reinigung. Reinigen Sie die Bereiche mit Korrosion mit einem Schleifvlies und wischen Sie sie mit einem trocken, sauberen Lappen ab.

– Chemische Reinigung.  Legen Sie mit einem Pinsel dünn und gleichmäßig auf die gereinigten Oberflächen

Schicht des chemischen Mittels PELOX PLUS 3000 auf.  Nach ca. 5 Minuten (je nach verwendeter Chemikalie) waschen Sie es mit einem feuchten Tuch ab. Spülen Sie das Tuch regelmäßig mit sauberem Wasser ab oder wechseln Sie es gegen ein neues Tuch aus. Achten Sie besonders darauf, keine Teile in der Nähe nass werden. Dann wischen Sie die feuchte Oberfläche z.B. mit einem Papiertuch, bis sie komplett trocken wird.

– Passivierung.  Gereinigte trockene Oberflächen sollten mit einem Passivierungsmittel mit einem Schwamm oder Aerosol konserviert werden, so dass eine dünne, gleichmäßige Schutzschicht entsteht.

 

Die oben genannten Arbeiten sollten manuell und ohne Verwendung von Elektrowerkzeugen durchgeführt werden. Wenn sich unter den reinigten Produkten andere Elemente befinden und die Gefahr besteht, dass sie beim Abwischen mit einem feuchten Tuch nass werden, sollten sie mit einer dicken Farbfolie abgedeckt werden. Zur Reinigung von Edelstahl und Aluminium KEINE Produkte zur Entfernung von Mörtel oder salzsäurehaltigen Substanzen, Bleichmittel, Silberreiniger verwenden. Verwenden Sie KEINE Kohlenstoffstahl-Drahtbürsten, Stahlwolle oder Stahlscheuerschwämme. Bei der Verwendung von ätzenden Chemikalien muss man unbedingt Schutzhandschuhen und -brille tragen.

                               

  • 7

Garantieverlust

  1. Die Garantie gilt nicht für:
  • Beschädigungen, die durch Zufallsereignisse (Brand, Überflutung, Hurrikan usw.) verursacht wurden
  • mechanische Beschädigungen und daraus resultierende Mängel, insbesondere Schäden an Schutzüberzuge,
  • Fälle von spezifischer korrosiver Exposition verzinkter Elemente, die in der Norm PN-EN ISO 12944-2 festgelegt sind (in diesen Fällen sollten die Garantiezeiten individuell schriftlich vereinbart werden),
  • thermische Beschädigungen, die infolge Schneiden, Schweißen, Bohren und jeglicher Verarbeitung nach dem Verzinkung, die Beschädigung der Zinküberzug verursachen
  • mechanische, thermische und chemische Beschädigungen, die während des Betriebs entstanden sind
  • Beschädigungen, die durch die Installation und den Betrieb von Produkten unter Bedingungen oder in einer Weise entstehen, die mit:
    • der Spezifikation des Herstellers (Überschreitung der zulässigen Lasten, durch atmosphärischen Bedingungen verursachten Beschädigungen usw.)

nicht übereinstimmend sind

  • Beschädigungen, die durch den Einsatz von Salz und Chemikalien zur Entfernung von Eis verursacht wurden
    • in der Nähe von verzinkten, lackierten und aus säurebeständigem/rostfreiem Blech ausgeführten Elementen
  • Beschädigungen, die durch Konstruktionsänderungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen,
  • Beschädigungen, die durch das Verschulden oder die Nichtwissen des Benutzers verursacht wurden,
  • Beschädigungen, die während des Transports mit Transportmitteln außerhalb des Herstellers verursacht wurden
  • Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen und Wartungsarbeiten und/oder zur Übermittlung eines Berichts an den Hersteller gemäß §4 der oben genannten Garantiebedingungen
  • Änderung (Erhöhung) einer streng definierten Kategorie der Korrosivität der Umwelt, zum Zeitpunkt der Erstellung eines Angebots für die Produkte. Die Kategorie der Korrosivität wird zusammen mit der Länge der Garantiezeit in das Angebot für die Produkte festgestellt.
  • Das Auftreten von Zahlungsrückständen für die Produkte von mehr als 90 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.
  1. Die Garantie gilt für normale Betriebsaktivitäten, wie z.B. Reinigung, Wartung und Passivierung, nicht.

 

  • 8

Ausübung der Garantie

 

  1. Die während der Garantiezeit festgestellten Mängel werden von BAKS so schnell wie möglich nach der Meldung, höchstens jedoch innerhalb von 21 Arbeitstagen ab dem Datum der Reklamationsbearbeitung, kostenlos behoben.
  2. Mängel oder Beschädigungen am Produkt, die während der Garantiezeit festgestellt werden, sollten dem Hersteller sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach ihrer Feststellung, mitgeteilt werden.
  3. Die Garantie gilt nur für komplette Produkte, die überprüfbar und frei von Mängeln und mechanischen Beschädigungen sind, die auf externe Faktoren zurückzuführen sind.
  4. Die Grundlage für die Bearbeitung der Reklamation ist die Erfüllung aller folgenden Bedingungen:

– Reklamationsmeldung muss schriftlich oder per Fax oder per E-Mail erfolgen

– Warenname, Katalognummer, Kaufdatum, Lieferscheinnummer oder Rechnungsnummer

– detaillierte Beschreibung der Beschädigung zusammen mit zusätzlichen Informationen über das Auftreten von Produktfehlern und Fotos des fehlerhaften Produkts.

  1. Der Hersteller entscheidet über die Richtigkeit des Garantieanspruchs und die Wahl der Methode zur Durchführung anerkannter Garantieansprüche.
  2. Der Hersteller behält sich das Recht vor, eine Inspektion am Installationsort des reklamierten Produkts durchzuführen.
  3. Der Hersteller behält sich das Recht vor, das Garantieverfahren anzuhalten, wenn der Käufer Zahlungsrückständen von mehr als 14 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung hat.
  4. Die detaillierten Rechte des Käufers und die sich aus der Garantie ergebenden Verpflichtungen des Herstellers werden durch das polnische Bürgerliche Gesetzbuch festgelegt.

 

 

Gwarancja PV – Stal Nierdzewna (PDF)